Die UBERTreppe Garantie

UBERTreppe stellt hochwertige Natursteintreppen her. Im Rahmen unseres breiten Serviceangebotes bieten wir Ihnen eine 10 Jährige Garantie ab Montagedatum für unsere UBERTreppen an. Sollten Probleme mit einer originalen UBERTreppe auftreten, können Sie sich auf zuverlässigen und schnellen Service verlassen.

Unsere Garantieleistung erstreckt sich auf die Instandsetzung auftretender Material- oder Herstellungsfehler. Anstelle einer Instandsetzung sind wir auch zum Austausch der defekten Komponente berechtigt. Natur- und Kunststeine können in Farbe und Struktur nicht immer einheitlich geliefert werden. Sollte eine bestimmte Farbe oder Struktur nicht mehr lieferbar sein, erfolgt ein Austausch gegen eine gleichwertige Farbe oder Struktur.

Die Voraussetzungen: Ihre UBERTreppe wurde von unseren UBERTreppe Meistern verbaut und Sie haben innerhalb von einem Monat ab Montagedatum Ihre UBERTreppe durch die beiliegende Garantiekarte bei uns registriert. Unabhängig dessen bleibt die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung selbstverständlich unberührt.

Unser umfassendes Leistungs- und Serviceangebot und der daraus resultierende Garantieschutz soll Sie jederzeit zufrieden stellen. Dazu gehört für uns auch offen zu kommunizieren, was unsere UBERTreppe Garantie nicht abdeckt, und warum dies der Fall ist.

Wenn eine UBERTreppe älter wird kann dies zu optischen Veränderungen durch äußere Einflüsse führen, die nicht die Funktionalität beeinträchtigen (z.B. Verfärbungen im Gestein). Zudem unterliegen bestimmte Komponente Alterung und natürlichem Verschleiß. Aus diesem Grund sollte Ihre UBERTreppe in regelmäßigen Abständen nur mit für Naturstein geeigneten Reinigungsmitteln gepflegt werden.

Optische Veränderungen des Gesteins durch Sonnenstrahlen und UV-Licht sowie durch äußere Einwirkungen wie u.a. Öle, Fette, Säuren und Reinigungsmittel sowie Abnutzung, Alterung und Verschleiß sind keine Sachmängel und somit von der Garantie ausgeschlossen. Die UBERTreppe Garantie schließt ebenfalls Garantieleistungen im Fall von z.B. Zweckentfremdungen, technischen Veränderungen, unsachgemäßem Gebrauch, mangelhafter und unsachgemäßer Reinigung und Pflege, nachträglichen Beschädigungen an Bolzen und Wandankern, Bruch- und Rissstellen durch äußere Einwirkungen, Abnutzung und Laufspuren auf der Oberfläche aus.