Allgemeine Geschäftsbedingungen

UBERTreppe – Waldemar Raab Natursteine, Kieselstraße 15-17, D-56357 Miehlen (nachfolgend UBERTreppe genannt), bietet seinen Kunden einen Komplettservice für die Herstellung und den Einbau von Natursteintreppen, insbesondere freitragende Bolzentreppen oder Natursteintreppenbeläge an. Die Voraussetzungen, unter welchen UBERTreppe die Leistung erbringt und welche Leistungsinhalte im Einzelnen erfasst sind, werden im UBERTreppe Angebot und den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmt.  

1. Allgemeines

UBERTreppe ist berechtigt, Dritte und Erfüllungsgehilfen mit der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen zu beauftragen.

2. Vertragsschluss

2.1. UBERTreppe erstellt, basierend auf den Angaben des Kunden im UBERTreppe Angebotskalkulator (zugänglich u.a. auf www.ubertreppe.de),  ein unverbindliches Angebot und schickt dieses via E-Mail dem Kunden zu.

2.2. Sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet, sind das Angebot und die dazugehörigen UBERTreppe Kostenvoranschläge freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn UBERTreppe Produktbeschreibungen oder Unterlagen (z.B. Pläne, Berechnungen, Zeichnungen, Verweise auf DIN-Normen) in schriftlicher oder elektronischer Form überlassen oder erhalten hat.

2.3. Der Vertragsschluss zwischen UBERTreppe und dem Kunden über die angebotenen Leistungen kommt erst zustande, wenn der Kunde das erhaltene Angebot unterschrieben (via E-Mail, Post, Fax oder online Auftragsbestätigungsformular) an UBERTreppe zurückgesandt (Auftragserteilung) und UBERTreppe dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang ausdrücklich angenommen (Auftragsbestätigung) hat (via E-Mail, Post, Fax). Die Auftragserteilung des Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung von UBERTreppe zustande. Im Falle einer Finanzierung ändert sich die Frist zur Auftragsbestätigung durch UBERTreppe gemäß Ziffer 11.

3. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

(an UBERTreppe – Waldemar Raab Natursteine, Kieselstraße 15-17, D-56357 Miehlen – Fax: 0800 2 888 444 9, E-Mail: widerruf@ubertreppe.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas Anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Werkleistungen, Dienstleistungen oder Lieferung von einer Natursteintreppe oder während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ausschluss des Widerrufsrechtes

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Produkten, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (dies sind alle Maß gefertigten Natursteintreppen oder sonstige Natursteinprodukte).

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte eines dieser Formulare aus und senden Sie es zurück:

UBERTreppe Widerrufsformular (PDF)

4. Durchführbarkeit

4.1. Der Kunde sichert UBERTreppe zu, dass sämtliche von ihm gemachten Angaben (2.1.) richtig und vollständig sind. Wenn eine der Angaben unzutreffend ist und die die vertraglich geschuldete Leistung deswegen nicht zu den vereinbarten Konditionen oder insgesamt erbracht werden kann, steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht mit den in Ziffer 15.2. beschriebenen Folgen zu.

4.2. Darüber hinaus können Umstände eintreten, die eine Durchführbarkeit der vereinbarten Leistung unmöglich machen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die örtlichen Gegebenheiten dem Einbau und der Montage der vertraglich geschuldeten Natursteintreppe inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen entgegenstehen.

5. Bestandteile des Vertrages

Der zwischen UBERTreppe und dem Kunden geschlossene Vertrag besteht ausschließlich aus den nachfolgenden Dokumenten: dieser AGB (ohne Anlagen), dem unterschriebenen Angebotsvorschlag des Kunden (= Auftragserteilung) sowie der Angebotsannahme durch UBERTreppe (= Auftragsbestätigung UBERTreppe). Falls mehrere Angebotsvorschläge für den selben Leistungsgegenstand aufgrund von nötigen Änderungen erstellt und an den Kunden versandt werden, basiert die Auftragserteilung immer nur auf dem letzten Angebotsvorschlag von UBERTreppe. Sofern nicht anderweitig vereinbart, behalten Angebote 14 Tage ihre Gültigkeit.

6. Auslegung des Vertrages

Der zwischen UBERTreppe und dem Kunden geschlossene Vertrag enthält eine abschließende und umfassende Beschreibung des Leistungsgegenstandes und geht allen anderen Dokumenten vor. UBERTreppe übernimmt über die im Vertrag geregelten Leistungen hinaus keine weitergehenden Liefer- und Leistungsverpflichtungen.

7. Liefer- und Leistungsverpflichtungen von UBERTreppe; Gefahrübergang; Abnahme

7.1. Lieferung der Natursteintreppen inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen

7.1.1. UBERTreppe verpflichtet sich die bestellte Natursteintreppe inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen zu liefern (Ablieferung).

7.1.2. Die Lieferung erfolgt an den Kunden. UBERTreppe legt im pflichtgemäßen Ermessen die Versandart und das Transportmittel sowie den Spediteur oder Frachtführer fest. UBERTreppe ist verpflichtet, dem Kunden etwaige offensichtliche Transportschäden unverzüglich mitzuteilen.

7.1.3. Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe der Natursteintreppe inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über.

Ist UBERTreppe Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts der gelieferten Natursteintreppe inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen in dem Zeitpunkt auf ihn über, in welchem die Natursteintreppe, dazugehörige Komponenten und sonstige Gegenstände der Lieferungen und Leistungen an ihn ausgeliefert werden oder er in Annahmeverzug gerät.

7.2. Fertigstellung einschließlich Abnahme

7.2.1. Im Anschluss an die Fertigstellung der Montage wird ein Abnahmeprotokoll erstellt, welches bestätigt, dass die Montage beendet ist und die Natursteintreppe abgenommen ist. Erkannte Restarbeiten und Mängel sind in dem Protokoll anzugeben.

7.2.2. Mit der Abnahme geht die Gefahr für die montierte Natursteintreppe auf den Kunden über.

8. Pflichten des Kunden

8.1. Spätestens mit der Übersendung der Auftragserteilung hat der Kunde UBERTreppe über Umstände zu informieren, die nach seiner Sicht die Montage der Natursteintreppe inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen erschweren könnten. Hierzu zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich, der Umfang des und der Zugang zum Raum, in dem die Natursteintreppe inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen montiert werden soll.

8.2. Vor Beginn der Montagearbeiten hat der Kunde alle nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen zur Verfügung zu stellen.

8.3. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Natursteintreppe inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen nicht zu öffnen bzw. die Verpackung unversehrt zu lassen. Nur so kann UBERTreppe sicherstellen, dass die Lieferung komplett ist.

8.4 Bei Modernisierungen ist es dem Kunden nicht gestattet, die Demontage des Alt-Natursteins oder einen sonstigen Eingriff in die bestehende Treppe vorzunehmen.

8.5. Kosten, die aus einer fehlerhaften oder unterbliebenen Mitteilung oder einem anderweitigen Verstoß gegen eine der Pflichten des Kunden entstehen, sind vorbehaltlich der Haftung nach Ziffer 14 vom Kunden zu tragen, soweit der Kunde den Verstoß zu verschulden hat (fahrlässig oder vorsätzlich).

9. Termine, Verzug

9.1. Sofern keine andere ausdrücklichen Vereinbarungen zwischen UBERTreppe und dem Kunden getroffen wurden, erfolgt die Lieferung und Montage der Natursteintreppe inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen innerhalb der nächsten 14 Tage ab Ablauf der Widerrufsfrist durch UBERTReppe. UBERTreppe und Kunde stellen klar, dass mit der Setzung eines Termins kein absolutes Fixgeschäft vereinbart wurde.

9.2. Treten UBERTreppe oder seinen Vorlieferanten bzw. Subunternehmern nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb auf, insbesondere Fälle höherer Gewalt, Streik und Aussperrung, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen und zu schweren Betriebsstörungen führen, verschieben sich die angegebenen Termine entsprechend. Wird aufgrund der genannten Störungen die Vertragserfüllung unmöglich, sind UBERTreppe oder Kund zur Kündigung des Vertrags berechtigt. UBERTreppe hat in diesem Falle Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen, wobei zu den erbrachten Leistungen auch Ansprüche Dritter zählen, die durch UBERTreppe im Vertrauen auf die Durchführung des Vertrages beauftragt wurden. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind beiderseits ausgeschlossen.

9.3. Der Eintritt des Verzugs von UBERTreppe bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Ein Anspruch auf Verzugsentschädigung entsteht nur, wenn (und soweit der Kunde nachweist, dass) die Verzögerung von UBERTreppe, seinen Mitarbeitern, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen oder seinen Vorlieferanten zu vertreten ist. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich. Gerät UBERTreppe in Verzug, so kann der Kunde pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Liefer-/Auftragswert), insgesamt jedoch höchstens 5% des Liefer-/Auftragswerts. Das Verlangen eines höheren Schadens bleibt dem Kunden vorbehalten. UBERTreppe bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Kunden gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

9.4. Die Rechte des Kunden gem. Ziffer 13 und die gesetzlichen Rechte von UBERTreppe insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt.

10. Preise und Zahlungsbedingungen

10.1. Die UBERTreppe Preise gelten für den in der Auftragsbestätigung bestätigten Leistungsumfang. Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

10.2. Die Rechnung wird innerhalb von 5 Werktagen ohne Skontoabzug fällig. Zugang erfolgt (via E-Mail oder Post) unmittelbar nach Fertigstellung. Vorbehaltlich ist eine Teilzahlung etwaiger gesetzlicher oder vertraglicher Zurückbehaltungsrechte nur erlaubt, wenn UBERTreppe dem ausdrücklich zugestimmt hat.

10.3. Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. UBERTreppe behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein Zinsschaden entstanden ist. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch UBERTreppe auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

10.4. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt nicht, soweit es sich dabei um Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertrag des Kunden handelt.

10.5. UBERTreppe wird bei Vertragsabschluss zur Bonitätsprüfung Auskünfte bei diesbezüglichen Dienstleistern (z.B. Creditreform, SCHUFA) einholen. Der Dienstleister wird UBERTreppe die zu Ihrer Person gespeicherten Adress- und Bonitätsdaten einschließlich solcher, die auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren ermittelt werden, zur Verfügung stellen, sofern UBERTreppe ein berechtigtes Interesse glaubhaft dargelegt hat. UBERTreppe ist berechtigt, ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen vollständige Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind (z.B. ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens).

10.6. Im Falle einer Abtretung von Forderungen von UBERTreppe aus diesem Vertrag wird UBERTreppe eine von ihm rechtswirksam unterzeichnete Original-Abtretungsanzeige an den Kunden schicken, aus der sich Name, Anschrift und Kontoverbindung des neuen Gläubigers, die Höhe der abgetretenen Forderung und das Datum der Abtretung ergeben. Ohne vollständige Einhaltung dieser Pflicht ist der Kunde weiterhin zur Zahlung an UBERTreppe berechtigt.

11. Finanzierung

11.1 UBERTreppe hat die Möglichkeit dem Kunden verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten als Zahlungsmöglichkeit anzubieten. Hier kommt bei erfolgreichem Abschluss der entsprechende Darlehensvertrag des Kunden mit der kreditgewährenden Bank zustande. UBERTreppe wird hierbei nicht Vertragspartner des Kunden.

11.2. UBERTreppe stellt den Darlehensantrag für eine Finanzierung bei der jeweils in Frage kommenden Bank. Die Entscheidung bezüglich des Darlehensantrags obliegt ausschließlich der jeweiligen Bank.

11.3. UBERTreppe reserviert die Auftragserteilung bis zu einer endgültigen Kreditzusage der Bank.

11.4. Wird die Finanzierungsanfrage von der Bank vorläufig abgelehnt, kann UBERTreppe eine andere Zahlungsmöglichkeit wählen. Lehnt die Bank die Finanzierungsanfrage des Kunden endgültig ab, wird UBERTreppe die Auftragserteilung des Kunden nicht bestätigen, so dass kein Vertrag zustande kommt. Es sei der Kunde leistet eine Vorauszahlung von 100% des vereinbarten Preises.

11.5. Zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde eine valide Zahlungsmöglichkeit nachweisen kann (z.B. 100% Vorauszahlung, Finanzierungszusage der Bank im Original), beginnt die 14-tägige Frist für UBERTreppe für die zur Annahme der Auftragserteilung gemäß Ziffer 2.3.

12. Eigentumsvorbehalt

Die Natursteintreppe inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen bleiben Eigentum UBERTreppe bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Zahlungsansprüche. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde UBERTreppe unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist UBERTreppe zum Rücktritt und zur Rücknahme der Natursteintreppe inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen berechtigt; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes erfordert keinen Rücktritt von UBERTreppe. In diesen Handlungen oder der Pfändung der Natursteintreppe inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen durch UBERTreppe liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, UBERTreppe hätte den Rücktritt ausdrücklich schriftlich erklärt.

13. Beschaffenheitsmerkmale, Mängelansprüche; Verjährung

13.1. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäße Montage) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nichts Anderes bestimmt ist.

13.2. Grundlage der Mängelhaftung ist die vereinbarte Beschaffenheit der Natursteintreppe inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Natursteintreppe inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen gelten alle Produktbeschreibungen, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind, wobei es keinen Unterschied macht, von wem die Produktbeschreibungen stammen.

13.3. Muster, Farbe, Stärke, Materialbeschaffenheit und Gewichte

Natur- und Kunststeine können in Farbe und Struktur nicht immer einheitlich geliefert werden. Abweichungen in dieser Hinsicht müssen gestattet sein; auch dann, wenn die Lieferung nach vorgelegten Durchschnittsmustern zu geschehen hat. Hinsichtlich der Stärke ist zu dem vorgeschriebenen Spielraum noch eine Toleranz von mindestens +/- 10 % zu gewähren. Mitteilungen über Gewichte und Frachtangaben sind für uns verbindlich. Das zu verwendende Gestein wird in Korn und Farbe möglichst zusammenfassend ausgewählt. Verschiedenartigkeit in Körnung, Abweichung in Farbe und Gefüge, Flecken, Adern, Poren, offene Stellen, Einsprengungen, Schattierungen usw. sind keine Werkstofffehler, sondern Naturgebilde und berechtigen nicht zu Beanstandungen. Bei Natursteinen und Kunststeinen sind sachgemäße Kittungen, das Auseinandernehmen von Teilen in losen Andern oder Stichen und deren Wiederzusammensetzung, ferner die Verstärkung durch unterlegte, solide Platten (Verdoppelungen) sowie das Anbringen von Klammern, Dübeln, Vierungen je nach Beschaffenheit und Eigenart der betroffenen Marmorsorten nicht nur unvermeidlich, sondern auch wesentliches Erfordernis der Bearbeitung und sind kein Produktmangel. Bei Marmor kann Frostbeständigkeit nicht gefordert werden. An dieser Stelle wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Marmor als Weichgestein sowohl einem natürlichen Abrieb unterliegt, als auch eine höhere Empfindlichkeit gegen Wasser und Säuren sowie andere Flüssigkeiten aufweist. Marmor ist nicht kratzfest.

13.4. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht. Für öffentliche Äußerungen Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernimmt UBERTreppe jedoch keine Haftung.

13.5. Ist die gelieferte Natursteintreppe inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen mangelhaft, kann der Kunde eine Nacherfüllung oder Beseitigung des Mangels an der Natursteintreppe inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen leistet. Er ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, ob UBERTreppe das fällige Entgelt bezahlt.

Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Entgelts zurückzubehalten. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Der Kunde hat UBERTreppe die zur Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere das beanstandete Bauteil der Naturstein inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen zu Prüfzwecken zugänglich zu machen bzw. die notwendigen Nachweise via E-Mail zuzusenden. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, trägt UBERTreppe, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, kann UBERTreppe die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangen, wenn UBERTreppe erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass ein Mangel nicht vorliegt, sondern die Ursache für das Symptom, hinter dem er einen Mangel vermutet, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegt. Neben der gesetzlichen Regelung in § 637 BGB hat UBERTreppe in dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme ist UBERTreppe unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn UBERTreppe berechtigt wäre, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.

13.6. Im Falle des Fehlschlagens der Nacherfüllung gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit hier nichts Anderes geregelt wurde.

13.7. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 14 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

13.8. Keine Gewährleistung wird gewährt für Verschleiß oder Mängel, die verursacht werden aufgrund (a) der Verwendung oder des Betriebs in einer technisch nicht vorgesehen oder nicht von UBERTreppe empfohlenen Art und Weise, (b) von Reparaturarbeiten, die nicht von UBERTreppe oder einem zertifizierten Fachbetrieb (Meisterbetrieb) vorgenommen werden (c) der Verwendung von Produkten die mit der Natursteintreppe nicht kompatibel sind, (d) von Änderungen an der Treppe (insbesondere aufgrund ausgewechselter Teile oder Verbrauchsmaterialien, die nicht den Original-Spezifikationen entsprechen), (e) sonstiger Handlungen, die Vorgaben von UBERTreppe (insbesondere Pflege- und Reinigungsarbeiten) zuwiderlaufen. Keine Gewährleistung übernimmt UBERTreppe zudem für Mängel an der existenten Gewerken, die nicht den Leistungsumfang des Vertrages betreffen.

14. Haftung

14.1. Soweit in diesen Bedingungen nichts Anderes geregelt ist, haftet UBERTreppe auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nichtleitender Erfüllungsgehilfen haftet UBERTreppe jedoch nur, wenn er eine wesentliche vertragliche Pflicht verletzt.

14.2. UBERTreppe haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind solche Verpflichtungen, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung UBERTreppe regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

14.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung von UBERTreppe wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

14.4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann UBERTreppe nur zurücktreten oder kündigen, wenn UBERTreppe die Pflichtverletzung zu vertreten hat.

15 Kündigung

15.1. UBERTreppe stehen die Kündigungsrechte nach §§ 642, 643 BGB einschließlich der sich daran anknüpfenden Rechtsfolgen ausdrücklich zu.

15.2. Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht nach § 649 BGB Gebrauch, gilt die gesetzliche Rechtsfolge, insbesondere ist der Kunde vor Erstanfahrt auf die Baustelle zur Zahlung einer pauschalen Abgeltung in Höhe von 15 % der vereinbarten Vergütung; ab dem ersten Tag auf der Baustelle zur Zahlung einer pauschalen Abgeltung in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung; ab dem zweiten Tag auf der Baustelle zur Zahlung einer pauschalen Abgeltung in Höhe von 80 % der vereinbarten Vergütung verpflichtet, wobei ihm der Gegenbeweis einer tatsächlich geringeren Leistung und Aufwendung offen steht. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche in diesem Fall bleibt dem Kunden vorbehalten.

16. Online-Streitbeilegung

16.1. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Unsere E-Mail Adresse lautet: kontakt@ubertreppe.de

17. Schlussbestimmungen

17.1. Zwischen den Parteien findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung. Im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern innerhalb der Europäischen Union kann auch das Recht am Wohnsitz des Verbrauchers anwendbar sein, sofern es sich um zwingend anzuwendende verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.

17.2. Ist der Kunde Unternehmer (§14 BGB) oder hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder seinen festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ein Land außerhalb der EU verlegt oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz UBERTreppe.

17.3. Soweit einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, bleibt hiervon die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt.

17.4. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden gegenüber UBERTreppe abzugeben sind (also z.B. Abnahmen, Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Es wird dabei klargestellt, dass insbesondere ein elektronisches Abnahmeprotokoll, welches mit einem tragbaren Endgerät (z.B. Tablet-PC) erstellt und vom Kunden unterzeichnet wird, dem vorgenannten Textformerfordernis genügt.

17.5. Vertragssprache ist deutsch.

17.6. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehende Bedingungen des Kunden oder Dritter sowie die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) finden keine Anwendung, es sei denn, UBERTreppe hat diesen ausdrücklich zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn er in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt.